© Burgen-web.de - Wir bringen die Steine zum Reden!
AXXXXX
Geschichte aus der Luft
Viele Burganlagen sind ím Privatbesitz oder können auf Grund von Einsturzgefahr nicht besichtigt werden. Luftbildaufnahmen aus entsprechender Distanz mit Teleobjektiven bieten die Möglichkeit interessante Bilddokumentationen zu erstellen. Aus der „Vögelperspektive“ wird der Grundriss einer Anlage deutlich und der Gesamtüberblick ist oft informativer wie eine Detailaufnahme. Seit Ende des Kalten Krieges sind Luftbilder nicht mehr genehmigungspflichtig. Nur Sperrgebiete sind für den Überflug tabu. Ebenso werden datenschutzrechtliche Belange so wie in der Regel kunst- und urheberrechtliche Bedenken ausgeräumt, sofern man die reguläre Flughöhe einhält und keine Details vergrößert. Luftaufnahmen sind sehr abhängig von der Klarheit der Luft. Schon eine leichte Trübung bereitet dem Fotografen Probleme. Die beste Übersicht hat man- im Gegensatz zum Flugzeug- im offenen Tragschrauber. Eine Art Helikopter aber mit anderer physikalischer Funktionsweise. Der Fotograph sitzt wie bei einem Apache-Kampfhubschrauber direkt hinter und leicht über dem Piloten, da das Fluggerät leicht nach vorne geneigt fliegt und hat somit eine ca. 300 Grad-Rundumsicht. Nichtsdestotrotz ist es , wenn man direkt unter den Rotoren sitzt höllisch laut und bei über 100 km/h herrscht ein heftiger, eisiger Wind, welchem man fast ungeschützt ausgeliefert ist. Und Höhenangst ist ein schlechter Begleiter in einem Kilometer über dem Boden. Hier ein paar Eindrücke, wie schwierig es ist mit klammen Fingern im Fahrtwind eine ruhige, qualitativ gute Aufnahme zu erstellen:
Datenschutzhinweis: Bitte beachten Sie, dass sie durch das Anklicken Youtube öffnen und unsere Website verlassen. Dadurch gelten dann die Datenschutzrichtlinien von Youtube Starten Sie durch doppelklicken:
© Burgen-web.de - Wir bringen die Steine zum Reden!
Geschichte aus der Luft
Viele Burganlagen sind ím Privatbesitz oder können auf Grund von Einsturzgefahr nicht besichtigt werden. Luftbildaufnahmen aus entsprechender Distanz mit Teleobjektiven bieten die Möglichkeit interessante Bilddokumentationen zu erstellen. Aus der „Vögelperspektive“ wird der Grundriss einer Anlage deutlich und der Gesamtüberblick ist oft informativer wie eine Detailaufnahme. Seit Ende des Kalten Krieges sind Luftbilder nicht mehr genehmigungspflichtig. Nur Sperrgebiete sind für den Überflug tabu. Ebenso werden datenschutzrechtliche Belange so wie in der Regel kunst- und urheberrechtliche Bedenken ausgeräumt, sofern man die reguläre Flughöhe einhält und keine Details vergrößert. Luftaufnahmen sind sehr abhängig von der Klarheit der Luft. Schon eine leichte Trübung bereitet dem Fotografen Probleme. Die beste Übersicht hat man- im Gegensatz zum Flugzeug- im offenen Tragschrauber. Eine Art Helikopter aber mit anderer physikalischer Funktionsweise. Der Fotograph sitzt wie bei einem Apache- Kampfhubschrauber direkt hinter und leicht über dem Piloten, da das Fluggerät leicht nach vorne geneigt fliegt und hat somit eine ca. 300 Grad-Rundumsicht. Nichtsdestotrotz ist es , wenn man direkt unter den Rotoren sitzt höllisch laut und bei über 100 km/h herrscht ein heftiger, eisiger Wind, welchem man fast ungeschützt ausgeliefert ist. Und Höhenangst ist ein schlechter Begleiter in einem Kilometer über dem Boden. Hier ein paar Eindrücke, wie schwierig es ist mit klammen Fingern im Fahrtwind eine ruhige, qualitativ gute Aufnahme zu erstellen:
Datenschutzhinweis: Bitte beachten Sie, dass sie durch das Anklicken Youtube öffnen und unsere Website verlassen. Dadurch gelten dann die Datenschutzrichtlinien von Youtube Starten Sie durch doppelklicken: